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Allemansrecht | was das schwedische Jedermannsrecht erlaubt

Das schwedische Allemansrecht, auf Schwedisch allemansrätten, ermöglicht den Aufenthalt in der Natur auch auf vielen privaten Flächen. Es verbindet Bewegungsfreiheit mit der Pflicht, Menschen, Tiere, Pflanzen und Eigentum zu schonen. Hausgrundstücke und empfindliche Anbauflächen gehören nicht zu den frei nutzbaren Aufenthaltsorten.

Wanderer und kleines Zelt in skandinavischer Landschaft
In Schweden ermöglicht das Allemansrecht den Aufenthalt in der Natur, verlangt aber Rücksicht auf Menschen, Tiere und Eigentum.

Zelten und Abstand zu Häusern

Für ein kleines Zelt auf geeignetem Boden gelten eine oder zwei Nächte als übliche Orientierung. Nähe zu Wohnhäusern, Gruppengröße, Bodenschäden und örtliche Regeln können den Aufenthalt begrenzen. Für mehrere Zelte oder einen längeren Aufenthalt wird die Zustimmung des Eigentümers benötigt. Schweden kennt dabei keine allgemeine 150-Meter-Regel.

Die 150 Meter gehören zu Norwegen: Das norwegische Friluftsloven nennt grundsätzlich mindestens 150 Meter Abstand zu bewohnten Häusern und Hütten. Für mehr als zwei Tage ist regelmäßig eine Zustimmung erforderlich; für abgelegene Gebiete bestehen Ausnahmen. Diese Regelung darf nicht als schwedische Abstandsvorschrift ausgegeben werden.

Feuer, Sammeln und Fahrzeuge

Feuer setzt sichere Bedingungen und die Beachtung örtlicher Verbote voraus. Gewachsener Fels ist ungeeignet, weil Hitze ihn dauerhaft beschädigen kann. Beeren, Pilze und ungeschützte Blumen dürfen unter Rücksicht auf den Bestand gesammelt werden. Lebende Bäume dürfen dafür weder entrindet noch beschädigt werden.

Das Jedermannsrecht umfasst weder Jagd noch ein allgemeines Angelrecht. Auch motorisiertes Fahren und Parken auf Naturflächen werden dadurch nicht erlaubt. In Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten zusätzliche Regeln, etwa zu Zeltplätzen oder Feuerstellen.

Landesregeln getrennt prüfen

„Skandinavisches Jedermannsrecht“ ist keine einheitliche Erlaubnis für eine gesamte Reise. Wer die Grenze überschreitet, muss die Vorschriften des jeweiligen Landes und des besuchten Schutzgebiets beachten. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Behörden vor Ort.